Ehrenamtliche Richter des Sozialgerichts treffen sich in Konstanz zum Erfahrungsaustausch

Datum: 20.10.2015

Kurzbeschreibung: Am 22. Oktober 2015 kommen die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Sozialgericht Konstanz zu einem Erfahrungsaustausch zusammen.

Franziska Hammer, Direktorin des Sozialgerichts, informiert über den aktuellen Geschäftsanfall. Außerdem referieren Berufsrichter zu neueren Entwicklungen in der Krankenversicherungen sowie zu Problemen bei Betriebsprüfungen und Statusfeststellungen. Nur selten besteht für das Sozialgericht Konstanz die Möglichkeit, die Gesamtheit seiner ehrenamtlichen Richterinnen und Richter zu einer solchen Fortbildungsveranstaltung einzuladen. Derzeit sind 112 ehrenamtliche Richterinnen und Richter beim Sozialgericht Konstanz berufen. 

Ehrenamtliche Richter sind in der Sozialgerichtsbarkeit in allen Instanzen als Beisitzer tätig. Sie üben ihr Amt mit gleichen Rechten wie der Berufsrichter aus. Die Kammern des Sozialgerichts sind in der mündlichen Verhandlung mit einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt.

In der Sozialgerichtsbarkeit kommt den ehrenamtlichen Richterinnen und Richter kommt eine besondere Bedeutung zu. Sie repräsentieren die Sozialpartnerschaft innerhalb des gerichtlichen Verfahrens. Sie bringen nicht nur Ihren Sachverstand und Ihre Lebenserfahrung in das gerichtliche Verfahren ein. Ihre Teilnahme an den Entscheidungen erleichtert es auch, diese den Beteiligten besser zu vermitteln und damit Vertrauen beim Bürger zu schaffen.

Die Veranstaltung findet am Donnerstag, den 22. Oktober 2015, 15.00 Uhr, im Weißen Saal, Konzilstraße 9, statt. Sie ist nicht öffentlich. 

Hintergrundinformation 

Die Sozialgerichte entscheiden über Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Grundsicherung für Erwerbsfähige („Hartz IV“), der Sozialhilfe, des sozialen Entschädigungsrechts, des Schwerbehindertenrechts und weiterer Rechtsgebiete. Der örtliche Zuständigkeitsbereich des Sozialgerichts Konstanz erstreckt sich über die Landkreise Konstanz, Ravensburg, Sigmaringen und den Bodenseekreis. Mit elf Berufsrichtern ist es das kleinste der acht baden-württembergischen Sozialgerichte. 

Ehrenamtlicher Richter am Sozialgericht kann nur sein, wer Deutscher ist und das 25. Lebensjahr vollendet hat. Über die Berufung der ehrenamtlichen Richter entscheidet in Baden-Württemberg der Präsident oder Direktor des jeweiligen Gerichts. Die Entscheidung wird aufgrund von Vorschlagslisten getroffen, die je nachdem, für welche Spruchkörper ehrenamtliche Richter zu berufen sind, von unterschiedlichen Einrichtungen erstellt werden (z. B. Gewerkschaften, Interessenvertretungen der Leistungsempfänger nach dem sozialen Entschädigungsrecht, Interessenvertretungen der behinderten Menschen, Vereinigungen von Arbeitgebern, bestimmte oberste Bundes- und Landesbehörden, Kassenärztliche Vereinigungen, Zusammenschlüsse der Krankenkassen, Kreise, kreisfreie Städte).  

Bei Rückfragen: Pressereferent: Richter am Sozialgericht (sV) Dr. Roller; Tel.: 07531/207-115; Verwaltungsleiterin Degenhart-Schmidt, Tel.: 07531/207-126

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