Die Verteilung der Geschäfte, d.h. der Klagen, Anträge auf einstweiligen Rechtschutz, Beschwerden und sonstigen Sachen, auf
die einzelnen Spruchkörper (Kammern) des Sozialgerichts wird durch das Präsidium nach allgemeinen Gesichtspunkten im
Geschäftsverteilungsplan beschlossen. Der Geschäftsverteilungsplan enthält auch Bestimmungen über die personelle
Besetzung der Kammern. Das Präsidium ist ein Selbstverwaltungsorgan der Richter. Es wird von allen Richtern des Gerichts
gewählt.
Das Präsidium teilt außerdem die ehrenamtlichen Richter (Laienrichter) den Kammern im Voraus für jedes Geschäftsjahr
zu. Es stellt auch die Reihenfolge fest, in der sie zu den Verhandlungen herangezogen werden. Ein Ausschuss der ehrenamtlichen Richter ist
vorher zu hören, ebenso vor der Geschäftsverteilung. Dieser Ausschuß wird regelmäßig von den amtierenden
ehrenamtlichen Richtern gewählt.