In Verfahren vor den Sozialgerichten sind in der Regel allenfalls sind die Kosten des eigenen Rechtsbeistandes zu tragen. Personen mit geringem Einkommen kann im Rahmen der Prozesskostenhilfe eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt beigeordnet werden, wenn die Klage hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig ist.
Erklärung zur Prozesskostenhilfe
Merkblatt mit Erklärung zur Prozesskostenhilfe