Mit dieser Checkliste können Sie prüfen, ob alles Wichtige in Ihrer Klage enthalten ist:
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Ihr Name, Adresse (ladungsfähige Anschrift, kein Postfach, mit Tel.) und das Datum
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Anschrift des Sozialgerichts
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Datum des Widerspruchsbescheides
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die Angabe der Beklagten, d.h. der Behörde, von der der Widerspruchsbescheid stammt
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Geschäftszeichen bzw. Aktenzeichen des Widerspruchsbescheids
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die Erklärung, dass Sie Klage erheben
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die Begründung, weshalb Sie mit dem Widerspruchsbescheid nicht einverstanden sind. Dabei ist es sinnvoll, den Sachverhalt möglichst vollständig zu schildern.
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ein Antrag, aus dem deutlich wird, was Sie vom Klagegegner verlangen.
Eine juristische Fachsprache ist dabei nicht nötig. Schreiben Sie so, wie Sie sich am besten ausdrücken können. -
Ihre Unterschrift
Musterformulare zur Erhebung einer Klage bzw. zur Stellung eines Antrages auf einstweiligen Rechtsschutz können Sie hier herunterladen:
Formular
einstweiliger Rechtschutz
Wenn Sie Beweismittel kennen (z.B. Zeugen, Atteste, sonstige Unterlagen, usw.), geben Sie diese ebenfalls an.
Rechtsmittel einlegen, Anträge stellen oder sonstige Prozesserklärungen abgeben können
Sie nur schriftlich, per Telefax oder zu Protokoll vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle. Wie Sie rechtswirksam bei Gericht
elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de
E-Mail ist nicht zulässig und rechtlich unwirksam!