Jahrespressegespräch 2023 beim Sozialgericht Konstanz

Datum: 17.02.2023

Kurzbeschreibung: Einladung zum Jahrespressegespräch für interessierte Vertreterinnen und Vertreter der Medien am Donnerstag, den 02. März 2023. 

Einladung zum Jahrespressegespräch

Das Sozialgericht Konstanz lädt interessierte Vertreterinnen und Vertreter der Medien wieder zum Jahrespressegespräch 2023 am Donnerstag, den 2. März 2023, 10.00 Uhr, ein.

Wir werden allgemein über die Geschäftsentwicklung des Gerichts im letzten Jahr sowie über aktuell entschiedene Fälle berichten. Ein weiteres Thema werden die Auswirkungen allgemeiner Veränderungen wie etwa des Ukraine-Krieges und der Energiekrise auf die Sozialgerichtsbarkeit sein.

Wir führen das Jahrespressegespräch in diesem Jahr in Hybridform durch. Sie können vor Ort im Gemeinschaftsraum des Gerichts im 1. OG oder als Videokonferenz über die Plattform WebEx teilnehmen. 

Wenn Sie an dem Jahrespressegespräch teilnehmen wollen, melden Sie sich bitte bis spätestens 23.02.2023 per Email unter verwaltung@sgkonstanz.justiz.bwl.de an. Teilen Sie bitte in der Anmeldung mit, ob Sie vor Ort oder an der Videokonferenz teilnehmen möchten. Im Fall einer Teilnahme an der Videokonferenz erhalten Sie dann rechtzeitig vor dem Jahrespressegespräch eine Einladungs-Email.  

 

Meike Ebert

Richterin am Sozialgericht (sV) 

Pressereferentin

  

Das Sozialgericht Konstanz entscheidet über Angelegenheiten der Sozialversicherung, des Bürgergeldes, der Sozialhilfe, des sozialen Entschädigungsrechts, des Schwerbehindertenrechts und weiterer Rechtsgebiete. Die örtliche Zuständigkeit des Sozialgerichts Konstanz erstreckt sich über die Landkreise Konstanz, Ravensburg, Sigmaringen und Bodenseekreis. 

Bei Rückfragen: Pressereferentin Richterin am Sozialgericht (sV) Meike Ebert; Tel.: 07531/207-115; Verwaltungsleiterin Fabienne Merzinger, Tel.: 07531/207-126

Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.