Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf besucht Sozialgericht Konstanz

Datum: 10.02.2020

Kurzbeschreibung: „So gewöhnungsbedürftig die Umstellung sein mag, am Ende wird die elektronische Akte viele Vorteile bringen.“

Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf hat am heutigen Montag (10. Februar 2020) das Sozialgericht Konstanz besucht. Anlass war auch die Komplettausstattung des Sozialgerichts Konstanz mit der elektronischen Akte (eAkte) vor einer Woche. Noch im März dieses Jahres soll mit der Ausrüstung des Sozialgerichts Heilbronn die Ausstattung der gesamten Sozialgerichtsbarkeit des Landes mit der eAkte abgeschlossen sein. 

Minister Wolf sagte: „Die elektronische Akte ermöglicht eine bessere Vernetzung der Verfahrensbeteiligten und schafft mehr Flexibilität – etwa dadurch, dass mehrere Personen gleichzeitig mit derselben Akte arbeiten können. Die Arbeit mit der elektronischen Akte bedeutet für alle Kolleginnen und Kollegen aber auch eine enorme Umstellung. Die Justiz in Baden-Württemberg ist mit ihrer elektronischen Akte so früh gestartet, wie keine andere in Deutschland. Das bedeutet auch, dass wir bei dieser Pionierleistung nicht auf Erfahrungswissen aus anderen Bundesländern zurückgreifen konnten. Umso wichtiger war es mir heute, mit den Kolleginnen und Kollegen des Sozialgerichts Konstanz, die seit einer Woche mit der elektronischen Akte arbeiten, ins Gespräch zu kommen und persönlich Rückmeldungen über den Betrieb zu erhalten.“

Der Direktor des Sozialgerichts, Dr. Steffen Roller, sagte: „Ich bin stolz darauf, dass sich die Gerichtsangestellten sowie die Richterinnen und Richter des Sozialgerichts Konstanz hochmotiviert der Umstellung auf die elektronische Akte stellen. Für das Gericht bringt dies in der Übergangsphase erhebliche Belastungen mit sich. Auch sind Verzögerungen für den rechtssuchenden Bürger nicht auszuschließen. Aber die baden-württembergische Justiz kann ihre hohe Leistungsfähigkeit nur halten, wenn sie den Anschluss an die sich laufend verbessernden technischen Möglichkeiten nicht verliert.“ 

Minister Guido Wolf sagte: „So gewöhnungsbedürftig die Umstellung sein mag, am Ende wird die elektronische Akte viele Vorteile bringen – für die Kolleginnen und Kollegen, die flexibler arbeiten können, aber auch für die Rechtssuchenden, wenn Anträge und andere Schreiben rein elektronisch bei Gericht eingereicht werden können und beispielweise Akteneinsichtsvorgänge kürzer dauern.“ 

Besonders anschaulich werden die Vorteile der elektronischen Akte in den mündlichen Verhandlungen: Alle Sitzungssäle sind mit großen Bildschirmen ausgestattet, auf denen die Richterinnen und Richter Dokumente anzeigen können. Ebenso können dort Inhalte juristischer Datenbanken angezeigt oder Vergleichsvereinbarungen gemeinsam entworfen werden. Hierdurch wird der Ablauf der mündlichen Verhandlung vereinfacht und die Qualität der juristischen Arbeit weiter verbessert. Darüber hinaus ermöglicht die elektronischen Akte neue Formen der Heimarbeit, was auch die Familienfreundlichkeit der Justiz weiter verbessert.

Ministerbesuch beim Sozialgericht Konstanz

von links nach rechts: Pressesprecherin Meike Ebert, Direktor des SG Dr. Steffen Roller, Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf, Verwaltungsleiter Mark Löffler

Weitere Informationen:

Die elektronische Akte in der Justiz Baden-Württemberg ist inzwischen ein praxiserprobtes Produkt, das sich in allen Gerichtsbarkeiten und in allen Instanzen im Rahmen von Pilotierungen im Echtbetrieb bewährt hat. Inzwischen wird sie an 42 Gerichtsstandorten in Baden-Württemberg eingesetzt. In der Arbeits- und Finanzgerichtsbarkeit ist sie bereits flächendeckend eingeführt, ab Ende März wird auch die Sozialgerichtsbarkeit vollständig angeschlossen sein. Auch der Bundesgerichtshof, das Bundessozialgericht sowie das Bundespatentgericht planen die Einführung der in Baden-Württemberg zum Einsatz kommenden Lösung. 

Gesetzliche Vorgaben:

Durch das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 16. Oktober 2013 wurde festgelegt, dass ab dem 1. Januar 2018 alle Gerichte am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen müssen. Damit wurden neue rechtliche Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation mit der Justiz geschaffen. Das Gesetz aus 2013 sieht zudem vor, dass spätestens ab 1. Januar 2022 alle Rechtsanwälte und andere professionale Verfahrensbeteiligte ihre Schriftsätze elektronisch bei Gericht einreichen müssen. Zudem wurde durch das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 bestimmt, dass Verfahrensakten spätestens ab 1. Januar 2026 ausschließlich noch elektronisch geführt werden dürfen. 

Bis Oktober 2020 werden sämtliche Landgerichte sowie sieben weitere Amtsgerichte die elektronische Akte im Zivilbereich einführen. Das Landgericht Konstanz soll am 3. Juni 2020 angeschlossen werden. Dort ist neben einer Pilotierung von Immobiliarvollstreckungssachen insbesondere auch eine Pilotierung am Familien-, Insolvenz-, Betreuungs- und Nachlassgericht geplant.



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