Aufgrund der Verbreitung des Corona-Virus ist der Geschäftsbetrieb noch stark eingeschränkt.

Datum: 16.03.2020

Kurzbeschreibung: 

Aufgrund der Verbreitung des Corona-Virus ist der Geschäftsbetrieb am Sozialgericht Konstanz bis voraussichtlich 20.04.2020 stark eingeschränkt.

 

Das Sozialgericht Konstanz ist für den Besucherverkehr geschlossen. Bitte nutzen Sie zur Kontaktaufnahme Telefon (07531/207-0), Brief, Telefax (07531/207-199) oder den elektronischen Rechtsverkehr (s. www.ejustice-bw.de).

Die Schließung betrifft auch die Rechtsantragsstelle. In dringenden Fällen, in denen keine schriftliche Kontaktaufnahme möglich ist, wenden Sie sich bitte telefonisch an diese (07531/207-112).

Gerichtsverhandlungen finden nur noch ausnahmsweise und in dringenden Fällen statt. Wenn Sie in der Zeit bis 20.04.2020 zu einem Termin geladen sind und bis 2 Werktage vor dem Termin keine Terminsaufhebung oder ausdrückliche Mitteilung, dass der Termin stattfindet, erhalten haben, wenden Sie sich bitte telefonisch an das Gericht.

Wer grippeartige Symptome zeigt, in einem Risikogebiet war oder Kontakt zu einer nachweisbar infizierten Person hatte, darf das Gericht nicht aufsuchen. Generell ist im Gericht ein maximal möglicher körperlicher Abstand zu wahren.

Aufgrund des eingeschränkten Personaleinsatzes kann es zu Verzögerungen in der Bearbeitung von Klagen und Anträgen kommen. Bitte haben Sie dafür Verständnis und sehen Sie möglichst von Sachstandsanfragen und Erinnerungen ab.

Bei Rückfragen: Pressereferentin Richterin am Sozialgericht (sV) Meike Ebert; Tel.: 07531/207-115; Verwaltungsleiter Mark Löffler, Tel.: 07531/207-126



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